- Mittelstandsförderung
- 1. Begriff: Maßnahmen im Rahmen der ⇡ Wirtschaftsförderung zu Gunsten von Unternehmen des gewerblichen ⇡ Mittelstandes. I.e.S. versteht man darunter Fördermaßnahmen ausschließlich für mittelständische Unternehmen; in der Praxis werden aber auch allgemeine Fördermaßnahmen (z.B. in der regionalen Wirtschaftsförderung; ⇡ Regionalförderung) häufig durch eine Zusatzbestimmung qualifiziert, wonach sich die Förderung vorrangig an den Mittelstand richtet.- 2. Ziele: Weithin übereinstimmend werden die Ziele der M. darin gesehen, bestimmte Nachteile in der Wettbewerbsposition mittelständischer gegenüber großen Unternehmen auszugleichen, die sich aus der geringeren Unternehmensgröße und einer schwächeren Marktmacht ableiten lassen. Die M. in der Bundesrepublik Deutschland zielt v.a. auf eine Verbesserung der Markttransparenz durch Unterstützung bei der Gewinnung und Verarbeitung entscheidungsrelevanter Informationen sowie auf Verbesserungen der Finanzierungssituation, hier in erster Linie mit Bezug auf die Investitionsfinanzierung.- 3. Träger: M. wird auf Bundes- und Landesebene betrieben, zuständig sind überwiegend die Wirtschaftsministerien. Häufig sind, v.a. bei Beratungsleistungen, auch Organisationen der Wirtschaft (z.B. Verbände, Kammern) eingeschaltet. Maßnahmen zur finanziellen Förderung werden in erheblichem Umfang von öffentlichen Kreditinstituten mit Sonderaufgaben wahrgenommen (⇡ KfW Mittelstandsbank). Auch auf der Ebene der EU hat die M. an Bedeutung gewonnen.- 4. Instrumente: M. wird in erster Linie als ⇡ Investitionsförderung betrieben und hier überwiegend mit dem Instrument zinsgünstiger, langfristiger Investitionskredite aus öffentlichen Mitteln oder aus Eigenmitteln öffentlicher Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Daneben spielen Bürgschaftsprogramme sowie die ⇡ Beratungsförderung eine Rolle, z.B. in Form von Zuschüssen für die Kosten der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.- Vgl. auch ⇡ Technologietransfer.- Weitere Informationen unter www.bmwa.bund.de und www.kfw-mittelstandsbank.de.
Lexikon der Economics. 2013.